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Bei Parodontitis: Kasse zahlt professionelle Zahnreinigung

Bisher haben gesetzliche Krankenkassen keinen Beitrag zur professionellen Zahnreinigung (PZR) geleistet – die Prophylaxemaßnahme mussten Patienten privat bezahlen. Doch dieses Jahr wurden die Behandlungsrichtlinien für Parodontalerkrankungen aktualisiert – und dies hat auch für die PZR Folgen. Da es sich bei einer Parodontitis um eine chronische Krankheit handelt, ist nicht nur ein einzelner Eingriff zur Behandlung nötig, sondern auch eine ständige Nachkontrolle und Sicherung des Behandlungserfolgs. Ein wichtiger Bestandteil dieser Sicherung ist eine entsprechende Zahnhygiene, zu der zweifelsohne auch eine PZR gehört. Um die Patienten noch mehr dazu zu motivieren, übernehmen die Kassen zukünftig die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung – vorausgesetzt, diese wird im Rahmen einer Parodontosebehandlung durchgeführt. Je nach Schwere der Krankheit werden die Kosten für bis zu zwei Jahre nach einem Eingriff übernommen – in besonderen Fällen auch darüber hinaus.

Quelle: implantate.com | Bild: Adobe Stock

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Munddusche: Ersatz für Zahnbürste und -seide?

Da für viele der Gebrauch von Zahnseide oder -bürste zu lästig ist, greifen sie häufig zu „Wundermitteln“, die eine makellose Zahnreinigung versprechen – bei wesentlich einfacherer Handhabung. Ein solches Gerät ist die Munddusche: ein Wasserstrahlgerät, das laut Werbung zudem auch noch die Stellen erreichen kann, bei denen Zahnbürsten und -seide versagen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass diese Geräte zwar eine sinnvolle Ergänzung zur „normalen“ Mundhygiene sein können, da man mit ihnen tatsächlich manche Stellen besser erreichen kann – wie beispielsweise unter Brücken, Zahnspangen oder Implantaten. Allerdings können sie die Reinigung mit der Bürste oder Zahnseide nicht ersetzen. Besondere Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn man an empfindlichem oder verletztem Zahnfleisch leidet. Auch sollte der Strahl nicht zu hart eingestellt werden. Es gilt also: Mundduschen ersetzen keine Bürsten, sondern können sie nur ergänzen.

Quelle: aok | Bild: Adobe Stock

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Warum sich Zähne nicht selbstheilen können

Haben wir eine Wunde oder bricht einer unserer Knochen, regenerieren sich diese von selbst. Die Wunde wächst zu, der Knochen wieder zusammen. Sind jedoch Zähne zerstört oder abgebrochen, muss ein Zahnarzt eingreifen – ein Selbstheilungsmechanismus fehlt hier. Die Erklärung: Zähne sind von Natur aus so hart, dass sie jahrzehntelang starken Belastungen standhalten. Sie sind in dieser Eigenschaft sogar härter als Stahl oder Keramik. Da sie auf „natürliche Weise“ nicht kaputtgehen, hat die Evolution auch keinen Selbstheilungsprozess entwickelt. Gegenüber Knochen weisen Zähne daher auch keine aktiven Zellen auf, die die umliegenden Zellen reparieren können. Doch was ist mit Karies? Da diese Infektionskrankheit erst seit circa 300 Jahren durch den gestiegenen Zuckerkonsum beim Menschen auftritt, konnte sich noch kein natürlicher Mechanismus dagegen entwickeln. Der beste Heilungsprozess ist daher, Karies erst gar nicht entstehen zu lassen.

Quelle: helmholtz.de | Bild: Adobe Stock